Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position
keine vorhanden
Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 9005

Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen Führungsschablone


Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen Führungsschablone zur Implantation, ggf. einschließlich Fixierung, je Kiefer

Kommentar zur neuen GOZ-Position 9005
GOZ 9005 Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen Führungsschablone
Punktzahl: 300

Verwenden einer auf dreidimensionale Daten gestützten Navigationsschablone/chirurgischen Führungsschablone zur Implantation, ggf. einschließlich Fixierung, je Kiefer

Abrechenbar

Für die Anwendung einer auf dreidimensionale Daten gestützten Schablone

Für das Verwenden einer chirurgischen Führungsschablone

Je Kiefer und Implantationssitzung

Ggf. einschließlich Fixierung

Zusätzlich Material- und Laborkosten (z. B. Herstellung der Schablone, Modelle, Abformmaterial)

Nicht abrechenbar

Für eine individuelle Schablone zur Diagnostik

Für eine Röntgenmessschablone

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 0030 (Heil- und Kostenplan)

GOZ-Nr. 0050 (Abdruck oder Teilabdruck eines Kiefers)

GOZ-Nr. 0060 (Abdrucknahme beider Kiefer)

GOZ-Nr. 9000 (Implantatbezogene Analyse)

GOZ-Nr. 9003 (Orientierungsschablone)

GOÄ-Nr. 5000 ff. (Röntgen)

Fotografie analog nach § 6 Abs. 1

Andere implantologische Leistungen

Ggf. zzgl. anfallender Material- und Laborkosten für die Fixierung

Ggf. zzgl. anfallender Material- und Laborkosten für die Schiene

Hinweis

Die Eingliederung einer individuell gefertigten Schablone ist in der Leistungsbeschreibung nicht enthalten und muss analog nach § 6 Abs. 1 berechnet werden.

Die verwendeten Fixierungselemente sowie die Material- und Laborkosten der Navigationsschablone sind gesondert berechnungsfähig.