Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position

GOZ 810

Systematische subtraktive Maßnahmen, je Zahnpaar


Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz, je Zahnpaar.
Die Leistung nach der Nummer 810 ist je Sitzung höchstens fünfmal berechnungsfähig.

Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 8100

Systematische subtraktive Maßnahmen


Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz, je Zahnpaar

Kommentar zur neuen GOZ-Position 8100
GOZ 8100 Systematische subtraktive Maßnahmen
Punktzahl: 20

Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz, je Zahnpaar

Abrechenbar

Einmal je Zahnpaar

Auch in mehreren Sitzungen

Nicht abrechenbar

Mehrmals je Zahn

Aufbauten von Funktionsflächen im indirekten Verfahren

Einschleifen an Gipsmodellen

Beseitigung grober Vorkontakte

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 0040 (Heil- und Kostenplan Kfo oder FAL/FTL)

GOZ-Nr. 0050 (Abdruck oder Teilabdruck eines Kiefers)

GOZ-Nr. 0060 (Abdrucknahme beider Kiefer)

GOZ-Nr. 1020 (Lokale Fluoridierung)

GOZ-Nr. 2130 (Polieren einer Restauration in separater Sitzung)

GOZ-Nr. 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)

GOZ-Nr. 4040 (Beseitigung grober Vorkontakte)

GOZ-Nr. 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)

GOZ-Nr. 8000 (Klinische Funktionsanalyse)

GOZ-Nr. 8010 (Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage)

GOZ-Nr. 8020 (Arbiträre Scharnierachsenbestimmung)

GOZ-Nr. 8030 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung)

GOZ-Nr. 8035 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung mittels elektronischer Aufzeichnung)

GOZ-Nr. 8050 (Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung in halbindividuellen Artikulatoren)

GOZ-Nr. 8080 (Diagnostische Maßnahmen an Modellen im Artikulator)

GOZ-Nr. 8090 (Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen am natürlichen Gebiss)

GOÄ-Nr. 5000 ff. (Röntgen)

Kfo

Prothetische Leistungen, Kronen, Inlays

Schienentherapie

Versorgung mit Langzeitprovisorien

Laborkosten

Hinweis

Für Einschleifmaßnahmen z.B. nach Schleifliste

Die vollständige Entfernung diagnostisch aufgebauter Funktionsflächen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz ist in der GOZ nicht beschrieben und wird nach § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet.