Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position

GOZ 800

Befunderhebung des stomathognathen Systems nach Formblatt


Befunderhebung des stomatognathen Systems nach vorgeschriebenem Formblatt.

Die Leistung nach der Nummer 800 umfasst folgende zahnärztliche Leistungen: prophylaktische, prothetische, parodontologische und okklusale Befunderhebung, funktionsdiagnostische Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels und der Halswirbelsäule, klinische Reaktionstests (z. B. Resilienztest, Provokationstest)
Neben der Leistung nach der Nummer 800 ist eine Leistung nach der Nummer 001 in derselben Sitzung nicht berechnungsfähig.

Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 8000

Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation


Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation

Kommentar zur neuen GOZ-Position 8000
GOZ 8000 Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation
Punktzahl: 500

Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation

Abrechenbar

Für klinische Funktionsanalyse

Einschließlich ggf. prophylaktische, prothetische, parodontologische und okklusale Befunderhebung

Einschließlich ggf. funktionsdiagnostischer Auswertung von Röntgenaufnahmen des Schädels und der Halswirbelsäule

Einschließlich ggf. klinischer Reaktionstests (z.B. Resilienztest, Provokationstest)

Einschließlich Dokumentation

Neben weiteren diagnostischen Dokumentationen

Je klinischer Befunderhebung (z.B. Verlaufskontrolle, Abschlussdokumentation)

Mehrmals im Laufe der Behandlung

Auch wenn nicht alle aufgezählten Leistungen durchgeführt wurden

Auch ohne weitere FAL-/FTL-Maßnahmen

Für die visuelle, nicht-instrumentelle Analyse der Bewegungsbahnen des Unterkiefers

Nicht abrechenbar

Für diagnostische Maßnahmen an Modellen

Ohne Dokumentation

Für instrumentelle Analyse

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 0010 (Eingehende Untersuchung)

GOZ-Nr. 0040 (Heil- und Kostenplan Kfo oder FAL/FTL)

GOZ-Nr. 0050 (Abdruck oder Teilabdruck eines Kiefers)

GOZ-Nr. 0060 (Abdrucknahme beider Kiefer)

GOZ-Nr. 4000 (Erstellen eines Parodontalstatus)

GOZ-Nr. 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)

GOZ-Nr. 4040 (Beseitigung grober Vorkontakte)

GOZ-Nr. 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)

GOZ-Nr. 6000 (Profil- oder En-face-Fotografie)

GOZ-Nrn. 8010 ff. (andere gnathologische Leistungen)

GOÄ-Nr. 1 (Beratung)

GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung)

GOÄ-Nr. 6 (Untersuchung)

GOÄ-Nr. 5000ff (Röntgen)

Hinweis

Die zusätzlich aufgeführten Leistungen sind fakultativ zu berücksichtigende Befunde, die je nach Krankheitsbild variieren.

Die Gebührenspanne reicht nicht aus, um zwischen einfacher Analyse (Ausschluss von Funktionsstörungen beim subjektiv beschwerdefreien Patienten) und schwierigem Krankheitsbild (Arthro-, Myo-Patient, Psychopathie) zu differenzieren. Hier wird häufig eine Vereinbarung nach § 2 GOZ erforderlich sein.

Begründung des BMG:

„Bei der Leistung nach der Nummer 8000 wird mit der Neufassung der Leistungsbeschreibung klargestellt, dass unabhängig von konkret angewandten Verfahren zur Analyse der Befunde der Gesamtvorgang der klinischen Befunderhebung einschließlich der Dokumentation der erhobenen Befunde nach der Nummer 8000 zu berechnen ist.
Im Zentrum der klinischen Funktionsanalyse steht insbesondere die visuelle, nicht-instrumentelle Analyse der Bewegungsbahnen des Unterkiefers, das Abtasten der Gelenkregion bei den Kieferbewegungen, die Erfassung von Knack- und Reibegeräuschen, das Abtasten der Kiefer- und Halsmuskulatur z.B. auf Verhärtungen und Myogelosen. […]“