Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position

GOZ 704

Kontrolle eines Aufbissbehelfs


Kontrolle eines Aufbissbehelfs

Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 7040

Kontrolle eines Aufbissbehelfs


Kontrolle eines Aufbissbehelfs

Kommentar zur neuen GOZ-Position 7040
GOZ 7040 Kontrolle eines Aufbissbehelfs
Punktzahl: 65

Kontrolle eines Aufbissbehelfs

Abrechenbar

Für die Kontrolle eines Aufbissbehelfs ohne Veränderungen

Für die Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche

Für die Kontrolle eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche

Einmal je Sitzung

Nicht abrechenbar

Für subtraktive oder additive Maßnahmen auf der Oberfläche

Für Wiederherstellungsmaßnahmen

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 2010 (Behandlung überempfindlicher Zahnflächen)

GOZ-Nr. 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)

GOZ-Nr. 4040 (Beseitigung grober Vorkontakte)

GOZ-Nr. 8000 (Klinische Funktionsanalyse)

GOZ-Nr. 8100 (Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz)

Hinweis

Die Maßnahme ist im Verlauf einer Schienentherapie mehrfach berechenbar.