Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position

GOZ 620

Hilfsmittel zur Beseitigung von Funktionsstörungen, einschl. Anweisung


Eingliederung von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen (z. B. Mundvorhofplatte) einschließlich Anweisung zum Gebrauch und Kontrollen

Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 6200

Eingliedern von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen


Eingliedern von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen (z. B. Mundvorhofplatte) einschließlich Anweisung zum Gebrauch und Kontrollen

Kommentar zur neuen GOZ-Position 6200
GOZ 6200 Eingliedern von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen
Punktzahl: 450

Eingliedern von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen (z. B. Mundvorhofplatte) einschließlich Anweisung zum Gebrauch und Kontrollen

Abrechenbar

Für Eingliederung je Hilfsmittel

Einschließlich Anweisung zum Gebrauch

Einschließlich Kontrollen

Nicht abrechenbar

Neben GOZ-Nrn. 6030 bis 6080

Für Wiederherstellung von Hilfsmitteln (= GOZ-Nr. 6180)

Für Anfertigung und Eingliederung einer schiefen Ebene (= GOZ-Nrn. 6220, 6230)

Für Aufbissbehelfe ohne adjustierte Oberfläche (= GOZ-Nr. 7000)

Für Eingliederung individueller Hilfsmittel (= GOZ-Nr. 6230)

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 0010 (Eingehende Untersuchung)

GOZ-Nr. 0040 (Heil- und Kostenplan, Kfo)

GOZ-Nr. 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)

GOZ-Nr. 0060 (Abformung beider Kiefer)

GOZ-Nr. 0070 (Vitalitätsprüfung)

GOZ-Nrn. 1000 ff. (Prophylaxemaßnahmen)

GOZ-Nrn. 6000 bis 6020 (diagnostische Kfo-Leistungen)

GOZ-Nr. 6090 (Einstellung der Okklusion)

GOZ-Nrn. 6100 bis 6130 (Brackets und/oder Bänder einsetzen und/oder entfernen)

GOZ-Nrn. 6140 bis 6170 (Teilbögen, Bögen und intra-/extraorale Verankerungen)

GOZ-Nr. 6180 (Wiederherstellungsmaßnahmen)

GOZ-Nr. 6190 (Beratendes und belehrendes Gespräch)

GOZ-Nr. 6200 (Eingliedern von Hilfsmitteln)

GOZ-Nr. 6210 (Kontrolle des Behandlungsverlaufs)

GOZ-Nr. 6220 (Vorbereitende Maßnahmen)

GOZ-Nr. 6230 (Eingliedern kieferorthopädischer Behandlungsmittel)

GOZ-Nr. 6240 (Offenhalten einer Lücke)

GOZ-Nr. 6250 (Beseitigung Diastema)

GOZ-Nr. 6260 (Einordnung verlagerter Zahn)

GOZ-Nrn. 7000 ff. (Schienentherapie)

GOÄ-Nr. 1 (Beratung)

GOÄ-Nrn. 5 oder 6 (Untersuchung)

GOÄ-Nrn. 5000 ff. (Röntgen)

GOÄ-Nr. 5298 (Zuschlag zu den GOÄ-Nrn. 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiografie)

GOÄ-Nr. 5370 (DVT-Aufnahme)

GOÄ-Nr. 5377 (Zuschlag für computergesteuerte Analysen)

Materialkosten gem. § 4 Abs. 3 GOZ und § 9 GOZ

Hinweis:

Zuzüglich GOZ-Nr. 6230 bei Eingliederung individueller Hilfsmittel.

Die Leistung ist ggf. in Verbindung mit dem beratenden, belehrenden Gespräch (= GOZ-Nr. 6190) berechnungsfähig.

Die Wiederherstellung von Hilfsmitteln ist mit der GOZ-Nr. 6180 berechnungsfähig.

Nicht neben den GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 berechnungsfähig.

Nicht für Anfertigung und Eingliederung einer schiefen Ebene berechnungsfähig (= GOZ-Nrn. 6220, 6230).

Nicht für Aufbissbehelfe ohne adjustierte Oberfläche (= GOZ-Nr. 7000) berechnungsfähig.