Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position

GOZ 613

Entfernung eines Bandes, einschl. Politur und Versiegelung des Zahnes


Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und ggf. Versiegeln des Zahnes
In den Leistungen nach Geb.-Nrn. 610 bis 615 sind die Material- und Laborkosten enthalten.

Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 6130

Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren


Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes

Kommentar zur neuen GOZ-Position 6130
GOZ 6130 Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren
Punktzahl: 20

Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes

Abrechenbar

Je Band

Einschließlich Entfernung eines Bandes

Einschließlich Entfernung von Kleberesten

Einschließlich Polieren

Einschließlich Versiegelung der vom Band umfassten Fläche des Zahnes

Nicht abrechenbar

Keine GOZ-Nr. 4050 berechnungsfähig, da Reinigung/Politur in der Position 6130 inbegriffen.

Keine Glattflächenversiegelung nach Entfernung des Bandes berechnungsfähig, da abschließende Versiegelung in der Position 6130 inbegriffen.

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 0010 (Eingehende Untersuchung)

GOZ-Nr. 0040 (Heil- und Kostenplan, Kfo)

GOZ-Nr. 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)

GOZ-Nr. 0060 (Abformung beider Kiefer)

GOZ-Nr. 0070 (Vitalitätsprüfung)

GOZ-Nrn. 1000 ff. (Prophylaxemaßnahmen)

GOZ-Nr. 2010 (Behandlung überempfindlicher Zahnflächen)

GOZ-Nr. 2030 (Separieren)

GOZ-Nr. 3260 (Freilegung retinierter oder verlagerter . Zahn zur orthopädischen Einstellung)

GOZ-Nr. 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)

GOZ-Nrn. 6000 bis 6020 (diagnostische Kfo-Leistungen)

GOZ-Nrn. 6030 bis 6050 (Maßnahmen zur Umformung)

GOZ-Nrn. 6060 bis 6080 (Maßnahmen zur Einstellung)

GOZ-Nr. 6090 (Einstellung der Okklusion)

GOZ-Nrn. 6100 bis 6130 (Brackets und/oder Bänder einsetzen und/oder entfernen)

GOZ-Nrn. 6140 bis 6170 (Teilbögen, Bögen und intra-/extraorale Verankerungen)

GOZ-Nr. 6180 (Wiederherstellungsmaßnahmen)

GOZ-Nr. 6190 (Beratendes und belehrendes Gespräch)

GOZ-Nr. 6200 (Eingliedern von Hilfsmitteln)

GOZ-Nr. 6210 (Kontrolle des Behandlungsverlaufs)

GOZ-Nr. 6220 (Vorbereitende Maßnahmen)

GOZ-Nr. 6230 (Eingliedern kieferorthopädischer Behandlungsmittel)

GOZ-Nr. 6240 (Offenhalten einer Lücke)

GOZ-Nr. 6250 (Beseitigung Diastema)

GOZ-Nr. 6260 (Einordnung verlagerter Zahn)

GOZ-Nrn. 7000 ff. (Schienentherapie)

GOZ-Nrn. 8000 bis 8100 (funktionsanalytische Maßnahmen)

GOÄ-Nr. 1 (Beratung)

GOÄ-Nrn. 5 oder 6 (Untersuchung)

GOÄ-Nrn. 5000 ff. (Röntgen)

GOÄ-Nr. 5298 (Zuschlag zu den GOÄ-Nrn. 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiografie)

GOÄ-Nr. 5370 (DVT-Aufnahme)

GOÄ-Nr. 5377 (Zuschlag für computergesteuerte Analysen)

Hinweis:

Gegebenenfalls zuzüglich GOZ-Nrn. 1000 ff. für Individualprophylaxemaßnahmen vor Eingliederung.

Gegebenenfalls zuzüglich Versiegelung kariesfreier Fissuren (= GOZ-Nr. 2000).

Gegebenenfalls zuzüglich Reinigung und Politur an anderer Stelle (außerhalb des Klebefeldes).