Alte GOZ-Position
GOZ 608
Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss, hoher Umfang, einschl. Retention
Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der Wachstumsphase einschließlich Retention, hoher Umfang
Neben den Leistungen nach den Geb.-Nrn. 603 bis 608 sind Leistungen nach den Geb.-Nrn. 619 bis 626 nicht berechnungsfähig.
Bei Maßnahmen von hohem Umfang nach der Geb.Nr. 608 müssen mindestens zwei der Kriterien nach a) bis c) erfüllt sein:
a) Ausmaß der Bissverschiebung: mehr als 4 Millimeter
b) Richtung der durchzuführenden Bissverschiebung, Unterkiefer relativ zum Oberkiefer: dorsal
c) Skelettale Bedingungen: ungünstige Wachstumsvoraussetzungen
Neue GOZ-Position
GOZ 6080
Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss, hoher Umfang
Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss während der Wachstumsphase einschließlich Retention, hoher Umfang