Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position

GOZ 533

Resektionsprothese


Eingliederung einer Resektionsprothese zum Verschluss und zum Ausgleich von Defekten der Kiefer

Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 5330

Eingliederung einer Resektionsprothese


Eingliederung einer Resektionsprothese zum Verschluss und zum Ausgleich von Defekten der Kiefer

Kommentar zur neuen GOZ-Position 5330
GOZ 5330 Eingliederung einer Resektionsprothese
Punktzahl: 2800

Eingliederung einer Resektionsprothese zum Verschluss und zum Ausgleich von Defekten der Kiefer

Abrechenbar

Für das Einsetzen einer Resektionsprothese

Bei Knochendefekten des Kiefers

Im Zusammenhang mit GOZ-Nr. 5200/5210 (Partielle Prothese) und GOZ-Nr. 5070 (Spanne oder Freiendsattel)

Je Prothese

Material- und Laborkosten

Nicht abrechenbar

Ohne Ersatz von Zähnen

Für extraorale Weichteildefekte

Zusätzlich Maßnahmen zur Weichteilstützung

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 0030 (Heil- und Kostenplan)

GOZ-Nr. 0050 (Abdruck oder Teilabdruck eines Kiefers)

GOZ-Nr. 0060 (Abdrucknahme beider Kiefer)

GOZ-Nr. 3210 ff (Chirurgische Maßnahmen)

GOZ-Nr. 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)

GOZ-Nr. 4040 (Beseitigung grober Vorkontakte)

GOZ-Nr. 5080 (Verbindungselement)

GOZ-Nr. 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)

GOZ-Nr. 5180/5190 (Funktionelle Abformung)

GOZ-Nr. 5200/5210 (Partielle Prothese)

GOZ-Nrn. 5220/5230 (Totale Prothese)

GOZ-Nr. 5340 (Eingliederung einer Prothese oder Epithese)

GOZ-Nrn. 8000 ff. (Gnathologische Leistungen)

Material- und Laborkosten

Hinweis

Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach Nummer 5330 abgegolten.

Der Ersatz fehlender Zähne wird zusätzlich berechnet.