Für vollständige Unterfütterung einer totalen Prothese
Für vollständige Unterfütterung einer Teilprothese
Im Zusammenhang mit Leistungen nach den Nummern 5250 und 5260, wenn es sich um zeitlich getrennte Verrichtungen handelt
Material- und Laborkosten
Bei vollständiger Unterfütterung einer Teil- oder Vollprothese mit funktioneller Randgestaltung
Für eine Teilunterfütterung
Zusätzlich Maßnahmen zur Weichteilstützung
Für eine Rebasierung (Analogberechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ)
GOZ-Nr. 0030 (Heil- und Kostenplan)
GOZ-Nr. 0050 (Abdruck oder Teilabdruck eines Kiefers)
GOZ-Nr. 0060 (Abdrucknahme beider Kiefer)
GOZ-Nr. 0080 (Oberflächenanästhesie)
GOZ-Nr. 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)
GOZ-Nr. 4040 (Beseitigung grober Vorkontakte)
GOZ-Nr. 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
Auch für die Unterfütterung mit weichbleibenden Materialien (Faktorgestaltung!) sind Material- und Laborkosten berechenbar.
Keine Einschränkung für die Berechnung von Nachbehandlungsmaßnahmen (z.B. Druckstellenbehandlung)
Keine Unterscheidung zwischen totaler Prothese und Teilprothese