Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position

GOZ 523

Totale Prothese, UK, inklusive Metallbasis


Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis im Unterkiefer
Durch die Leistungen nach den Nummern 520 bis 523 sind folgende Leistungen abgegolten: anatomische Abformungen (auch des Gegenkiefers), Bestimmung der Kieferrelation, Einproben, Einpassen bzw. Einfügen, Nachkontrolle und Korrekturen. Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den Nummern 520–534 abgegolten.

Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 5230

Totale Prothese im Unterkiefer


Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Unterkiefer

Kommentar zur neuen GOZ-Position 5230
GOZ 5230 Totale Prothese im Unterkiefer
Punktzahl: 2200

Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine totale Prothese oder Deckprothese bei Verwendung einer Kunststoff- oder Metallbasis, im Unterkiefer

Abrechenbar

Für die Versorgung mit einer totalen Prothese im Unterkiefer

Für die Versorgung mit einer Deckprothese (Cover-Denture) im Unterkiefer

Auch für totale Interims- und Immediatprothesen im Unterkiefer

Für Supraversorgung mit einer Deckprothese auf Implantatkonstruktionen im Unterkiefer

Nicht abrechenbar

Für Teleskopprothesen im Unterkiefer, die keine Basisgestaltung wie eine totale Prothese haben

Für totale oder Deckprothesen im Oberkiefer

Nicht neben GOZ-Nr. 5070 (Brückenglieder, Stege, je Spanne oder Freiendsattel) für Prothesenspannen

Zusätzlich Maßnahmen zur Weichteilstützung

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 0030 (Heil- und Kostenplan)

GOZ-Nr. 0050 (Abdruck oder Teilabdruck eines Kiefers)

GOZ-Nr. 0060 (Abdrucknahme beider Kiefer)

GOZ-Nr. 5030 (Wurzelkappe mit Stift)

GOZ-Nr. 5040 (Teleskopkrone, auch Konuskrone)

GOZ-Nr. 5070 (Stege, je Spanne oder Freiendsattel)

GOZ-Nr. 5080 (Verbindungselement)

GOZ-Nr. 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)

GOZ-Nr. 5190 (Funktionelle Abformung)

GOZ-Nrn. 8000 ff. (Gnathologische Leistungen)

Zzgl. Materialkosten

Zzgl. Material-/Laborkosten nach § 9 GOZ

Hinweis

Der Leistungstext bezieht sich nur auf die Versorgung eines zahnlosen Kiefers mit einer totalen Prothese oder die Versorgung eines zahnlosen Kiefers durch eine (implantatgetragene) Deckprothese.

Zahngetragene Deckprothesen im (rest-)bezahnten Gebiss sind im Leistungstext nicht beschrieben; Berechnung ggf. analog nach § 6 Abs. 1 GOZ oder z. B. GOZ-Nr. 5210 (partielle Prothese) und GOZ-Nr. 5070 (Prothesen, Brückenglieder, Stege, je Spanne oder Freiendsattel)

Folgende Leistungen sind abgegolten:

Anatomische Abformungen (auch des Gegenkiefers)

-

Bestimmung der Kieferrelation

-

Einproben

-

Einpassen bzw. Einfügen

-

Nachkontrolle und Korrekturen

Die Versorgung mit einer Metallbasis ist nicht extra berechenbar, sondern nur über den Steigerungsfaktor zu bewerten. (evtl. Vereinbarung nach § 2).