Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position

GOZ 520

Teilprothese m. einf. gebogenen Halteelementen


Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Halteelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen
Durch die Leistungen nach den Nummern 520 bis 523 sind folgende Leistungen abgegolten: anatomische Abformungen (auch des Gegenkiefers), Bestimmung der Kieferrelation, Einproben, Einpassen bzw. Einfügen, Nachkontrolle und Korrekturen.
Maßnahmen zur Weichteilstützung sind mit den Leistungen nach den Nummern 520–534 abgegolten.

Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 5200

Teilprothese


Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Haftelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen

Kommentar zur neuen GOZ-Position 5200
GOZ 5200 Teilprothese
Punktzahl: 700

Versorgung eines teilbezahnten Kiefers durch eine Teilprothese mit einfachen, gebogenen Haftelementen einschließlich Einschleifen der Auflagen

Abrechenbar

Für die Versorgung mit einer Teilprothese einschließlich einfacher Halteelemente

Auch für partielle Interims- und Immediatprothesen

Die GOZ-Nr. 5070 für die Prothesenspannen je Spanne immer zusätzlich

Material- und Laborkosten

Nicht abrechenbar

Für totale oder Deckprothesen

Für Teilprothesen mit gegossenen Halte- und Stützelementen

Zusätzlich das Einschleifen der Auflagen

Zusätzlich gegossene oder gebogene Halteelemente

Für Prothesen ohne Halteelemente oder mit metallfreien Halteelementen (analog nach § 6 Abs. 1)

Zusätzlich Maßnahmen zur Weichteilstützung

Für die Eingliederung einer Schiene mit eingearbeiteten Prothesenzähnen (analog nach § 6 Abs. 1 GOZ)

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 0030 (Heil- und Kostenplan)

GOZ-Nr. 0050 (Abdruck oder Teilabdruck eines Kiefers)

GOZ-Nr. 0060 (Abdrucknahme beider Kiefer)

GOZ-Nr. 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)

GOZ-Nr. 5180 (Funktionelle Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel)

GOZ-Nr. 5190 (Funktionelle Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel)

GOZ-Nrn. 8000 ff. (Gnathologische Leistungen)

Zzgl. Material-/Laborkosten nach § 9 GOZ

Hinweis

Folgende Leistungen sind abgegolten:

Anatomische Abformungen (auch des Gegenkiefers)

-

Bestimmung der Kieferrelation

-

Einproben

-

Einpassen bzw. Einfügen

-

Nachkontrolle und Korrekturen

Teilprothesen (auch provisorische Teilprothesen) sind nicht nach der Zahl der zu ersetzenden Zähne zu berechnen, sondern nach der Zahl der zu überbrückenden Spannen. Für die Berechnung von „Spannen“, bei Prothesen, enthält das Gebührenverzeichnis die Position 5070 GOZ.

Metallfreie flexible Teilprothesen ohne gebogene Klammern sind in der GOZ nicht enthalten und werden ggf. analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet.