Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position

GOZ 316

Transplantation eines Zahnes


Transplantation eines Zahnes einschließlich operativer Schaffung des Knochenbettes

Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 3160

Transplantation eines Zahnes


Transplantation eines Zahnes einschließlich operativer Schaffung des Knochenbettes

Kommentar zur neuen GOZ-Position 3160
GOZ 3160 Transplantation eines Zahnes
Punktzahl: 650

Transplantation eines Zahnes einschließlich operativer Schaffung des Knochenbettes

Abrechenbar

Für das Verpflanzen eines Zahnes

Für das Verpflanzen eines Zahnkeimes

Ggf. zusätzlich die Entfernung des Zahnes GOZ-Nrn. 3000 ff. (Entfernung eines Zahnes)

Zusätzlich die Schienung des transplantierten Zahnes

Nicht abrechenbar

Zusätzlich die Vorbereitung der Empfängerstelle

Für die Reimplantation eines Zahnes

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 0080 (Oberflächenanästhesie)

GOZ-Nr. 0090 (Infiltrationsanästhesie)

GOZ-Nr. 0100 (Leitungsanästhesie)

GOZ-Nr. 0510 (OP-Zuschlag für Leistungen von 500 bis 799 Punkten)

GOZ-Nrn. 2410, 2440 (Endodontieleistungen)

GOZ-Nrn. 3000 ff. (Entfernung eines Zahnes)

GOZ-Nrn. 3060 (Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen des Gefäßes oder durch Knochenbolzung)

GOZ-Nr. 3090 (Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle)

GOZ-Nr. 3100 (Plastische Deckung)

GOZ-Nr. 3110 (Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn)

GOZ-Nr. 3120 (Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn)

GOZ-Nr. 3190 (Operation einer Zyste)

GOZ-Nr. 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)

GOZ-Nr. 4040 (Beseitigung grober Vorkontakte)

GOZ-Nr. 7070 (Semipermanente Schienung)

GOÄ-Nrn. 2697 ff. (Schienung)

GOÄ-Nr. 2700 (Verbandplatte)

GOÄ-Nrn. 5000 ff. (Röntgen)

Wundverschluss mit zusätzlicher Lappenbildung

Knochenersatzmaterialien

Materialien zur Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration (z. B. Membranen)

Materialien zum Verschluss von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder wenn dies zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen (z. B. Nerven) erforderlich ist

Atraumatisches Nahtmaterial

Hinweis

Die primäre Wundversorgung (z. B. Reinigen der Wunde, Glätten des Knochens, Umschneidung, Tamponieren, Wundverschluss ohne zusätzliche Lappenbildung, gegebenenfalls Fixieren eines plastischen Wundverbandes) ist Bestandteil der Leistung und nicht gesondert berechnungsfähig.

OP-Zuschlag möglich!

Bei Durchführung mehrerer nicht stationärer zahnärztlich-chirurgischer Leistungen an einem Behandlungstag ist der OP-Zuschlag nur einmal berechnungsfähig. Der Zuschlag wird der am höchsten bewerteten chirurgischen Leistung zugeordnet.

Die vorherige Entfernung des Transplantatzahnes ist zusätzlich berechenbar, auch eine eventuelle Entfernung eines Zahnes aus dem vorgesehenen Transplantatbett.