Materialien zur Förderung der Blutgerinnung
oder der Geweberegeneration (z. B. Membranen)
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Materialien zum Verschluss von oberflächlichen
Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder wenn dies zum Schutz wichtiger
anatomischer Strukturen (z. B. Nerven) erforderlich ist
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Atraumatisches Nahtmaterial
Hinweis
Einschließlich einfacher Fixation des Zahnes.
Die primäre Wundversorgung (z. B. Reinigen der Wunde, Glätten
des Knochens, Umschneidung, Tamponieren, Wundverschluss ohne zusätzliche
Lappenbildung, gegebenenfalls Fixieren eines plastischen Wundverbandes) ist
Bestandteil der Leistung und nicht gesondert berechnungsfähig.
OP-Zuschlag möglich!
Bei Durchführung
mehrerer nicht stationärer zahnärztlich-chirurgischer Leistungen
an einem Behandlungstag ist der OP-Zuschlag nur einmal berechnungsfähig.
Der Zuschlag wird der am höchsten bewerteten chirurgischen Leistung zugeordnet.