GOZ 3110 Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn
Punktzahl: 460
Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn
Abrechenbar
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Für Wurzelspitzenresektion an einem Frontzahn
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Je resezierter Wurzelspitze
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Ggf. zusätzlich der retrograde Verschluss
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Ggf. zusätzlich eine retrograde Wurzelaufbereitung
und -füllung
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Zzgl. Materialkosten
Nicht abrechenbar
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Neben GOZ-Nr. 3200 (Operation einer Zyste) am selben Zahn
in derselben Sitzung
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Zusätzlich das Auskratzen von apikalem Granulationsgewebe
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Zusätzlich das Auskratzen von kleinen Zysten
Ggf. zusätzlich abrechenbar
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GOZ-Nr. 0080 (Oberflächenanästhesie)
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GOZ-Nr. 0090 (Infiltrationsanästhesie)
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GOZ-Nr. 0100 (Leitungsanästhesie)
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GOZ-Nr. 0110 (Zuschlag für OP-Mikroskop)
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GOZ-Nr. 0500 (OP-Zuschlag für Leistungen von
250 bis 499 Punkten)
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GOZ-Nr. 2050 (Präparieren einer Kavität
und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial)
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GOZ-Nr. 2060 (Präparieren einer Kavität
und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik)
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GOZ-Nrn. 2410/2440 (Endodontieleistungen)
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GOZ-Nr. 3060 (Stillung einer übermäßigen
Blutung durch Abbinden oder Umstechen des Gefäßes oder durch Knochenbolzung)
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GOZ-Nr. 3090 (Plastischer Verschluss einer eröffneten
Kieferhöhle)
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GOZ-Nr. 3100 (Plastische Deckung)
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GOZ-Nr. 3190 (Operation einer Zyste)
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GOZ-Nr. 4110 (Auffüllen von Knochendefekten)
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GOZ-Nr. 7070 (Semipermanente Schienung)
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GOÄ-Nr. 2700 (Verbandplatte)
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GOÄ-Nrn. 5000 ff. (Röntgen)
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Knochenersatzmaterialien
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Materialien zur Förderung der Blutgerinnung
oder der Geweberegeneration (z. B. Membranen)
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Materialien zum Verschluss von oberflächlichen
Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder wenn dies zum Schutz wichtiger
anatomischer Strukturen (z. B. Nerven) erforderlich ist
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Atraumatisches Nahtmaterial
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Materialkosten für konfektionierte Stiftsysteme
Hinweis
OP-Zuschlag möglich!
Bei Durchführung
mehrerer nicht stationärer zahnärztlich-chirurgischer Leistungen
an einem Behandlungstag ist der OP-Zuschlag nur einmal berechnungsfähig.
Der Zuschlag wird sinnvollerweise der am höchsten bewerteten chirurgischen
Leistung zugeordnet.
Zuschlag für OP-Mikroskop
möglich!
Das Auskratzen von Granulationsgewebe
oder kleinen Zysten in Verbindung mit Extraktionen, Osteotomien oder Wurzelspitzenresektionen
kann nicht nach den Nummern 3190 bis 3200 sowie 3310 berechnet werden.
Die
primäre Wundversorgung (z. B. Reinigen der Wunde, Glätten des Knochens,
Umschneidung, Tamponieren, Wundverschluss ohne zusätzliche Lappenbildung,
gegebenenfalls Fixieren eines plastischen Wundverbandes) ist Bestandteil der
Leistung und nicht gesondert berechnungsfähig.