Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position

GOZ 311

Wurzelspitzenresektion, Frontzahn


Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn

Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 3110

Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn


Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn

Kommentar zur neuen GOZ-Position 3110
GOZ 3110 Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn
Punktzahl: 460

Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn

Abrechenbar

Für Wurzelspitzenresektion an einem Frontzahn

Je resezierter Wurzelspitze

Ggf. zusätzlich der retrograde Verschluss

Ggf. zusätzlich eine retrograde Wurzelaufbereitung und -füllung

Zzgl. Materialkosten

Nicht abrechenbar

Neben GOZ-Nr. 3200 (Operation einer Zyste) am selben Zahn in derselben Sitzung

Zusätzlich das Auskratzen von apikalem Granulationsgewebe

Zusätzlich das Auskratzen von kleinen Zysten

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 0080 (Oberflächenanästhesie)

GOZ-Nr. 0090 (Infiltrationsanästhesie)

GOZ-Nr. 0100 (Leitungsanästhesie)

GOZ-Nr. 0110 (Zuschlag für OP-Mikroskop)

GOZ-Nr. 0500 (OP-Zuschlag für Leistungen von 250 bis 499 Punkten)

GOZ-Nr. 2050 (Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial)

GOZ-Nr. 2060 (Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik)

GOZ-Nrn. 2410/2440 (Endodontieleistungen)

GOZ-Nr. 3060 (Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen des Gefäßes oder durch Knochenbolzung)

GOZ-Nr. 3090 (Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle)

GOZ-Nr. 3100 (Plastische Deckung)

GOZ-Nr. 3190 (Operation einer Zyste)

GOZ-Nr. 4110 (Auffüllen von Knochendefekten)

GOZ-Nr. 7070 (Semipermanente Schienung)

GOÄ-Nr. 2700 (Verbandplatte)

GOÄ-Nrn. 5000 ff. (Röntgen)

Knochenersatzmaterialien

Materialien zur Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration (z. B. Membranen)

Materialien zum Verschluss von oberflächlichen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder wenn dies zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen (z. B. Nerven) erforderlich ist

Atraumatisches Nahtmaterial

Materialkosten für konfektionierte Stiftsysteme

Hinweis

OP-Zuschlag möglich!

Bei Durchführung mehrerer nicht stationärer zahnärztlich-chirurgischer Leistungen an einem Behandlungstag ist der OP-Zuschlag nur einmal berechnungsfähig. Der Zuschlag wird sinnvollerweise der am höchsten bewerteten chirurgischen Leistung zugeordnet.

Zuschlag für OP-Mikroskop möglich!

Das Auskratzen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten in Verbindung mit Extraktionen, Osteotomien oder Wurzelspitzenresektionen kann nicht nach den Nummern 3190 bis 3200 sowie 3310 berechnet werden.

Die primäre Wundversorgung (z. B. Reinigen der Wunde, Glätten des Knochens, Umschneidung, Tamponieren, Wundverschluss ohne zusätzliche Lappenbildung, gegebenenfalls Fixieren eines plastischen Wundverbandes) ist Bestandteil der Leistung und nicht gesondert berechnungsfähig.