Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position

GOZ 240

Elektrometrische Längenbestimmung je Wurzelkanal


Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals

Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 2400

Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals


Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals

Kommentar zur neuen GOZ-Position 2400
GOZ 2400 Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals
Punktzahl: 70

Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals

Abrechenbar

Je Kanal zweimal je Sitzung

Neben Handaufbereitung des Wurzelkanals

Neben maschineller Aufbereitung des Wurzelkanals

Auch bei Aufbereitung des Kanals in mehreren Sitzungen, je Sitzung zweimal

Nicht abrechenbar

Mehr als zweimal je Sitzung und Kanal

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 2020 (Temporärer Verschluss)

GOZ-Nr. 2360 (Exstirpation der vitalen Pulpa)

GOZ-Nr. 2390 (Trepanation eines Zahnes)

GOZ-Nr. 2410 (Aufbereiten eines Wurzelkanales)

GOZ-Nr. 2420 (Anwendung elektrophysikalischer und chemischer Methoden)

GOZ-Nr. 2430 (Medikamentöse Einlage)

GOZ-Nr. 2440 (Füllen eines Wurzelkanales)

Hinweis

Bei mehr als zwei Längenbestimmungen je Kanal und Sitzung ist ein angemessenes Honorar nur über Vereinbarung nach § 2 GOZ zu erreichen.

Wird die Kanalaufbereitung auf mehrere Sitzungen verteilt, ist die Leistung 2400 GOZ je Sitzung und Kanal zweimal berechenbar.

Es gilt die tatsächliche Anzahl der Kanäle.