Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position

GOZ 225

Konfektionierte Krone in der Kinderzahnheilkunde


Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde
Die Kosten für die konfektionierte Krone sind gesondert berechnungsfähig.

Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 2250

Eingliederung einer konfektionierten Krone


Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde

Kommentar zur neuen GOZ-Position 2250
GOZ 2250 Eingliederung einer konfektionierten Krone
Punktzahl: 210

Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde

Abrechenbar

Je Krone

Für konfektionierte Kronen bei Kindern und Jugendlichen an Milchzähnen und bleibenden Zähnen

Nicht abrechenbar

Für laborgefertigte Langzeitprovisorien

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 0050 (Abdruck oder Teilabdruck eines Kiefers)

GOZ-Nr. 0060 (Abdrucknahme beider Kiefer)

GOZ-Nr. 0070 (Vitalitätsprüfung)

GOZ-Nr. 0080 (Oberflächenanästhesie)

GOZ-Nr. 0090 (Infiltrationsanästhesie)

GOZ-Nr. 0100 (Leitungsanästhesie)

GOZ-Nr. 1020 (Lokale Fluoridierung)

GOZ-Nr. 2010 (Behandlung überempfindlicher Zahnflächen)

GOZ-Nr. 2030 (Besondere Maßnahmen beim Präparieren)

GOZ-Nr. 2030 (Besondere Maßnahmen beim Füllen)

GOZ-Nr. 2040 (Anlegen von Spanngummi)

GOZ-Nr. 2180 (Plastischer Aufbau)

GOZ-Nr. 2197 (Adhäsive Befestigung)

GOZ-Nr. 2330 (Indirekte Überkappung)

GOZ-Nr. 2340 (Direkte Überkappung)

GOZ-Nrn. 2390 bis 2440 (Endodontieleistungen)

GOZ-Nr. 3070 (Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe)

GOZ-Nr. 4050/4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge)

GOZ-Nr. 6240 (Offenhalten einer Lücke)

Zzgl. Materialkosten

Hinweis

Als temporäre Schutzkrone bis eine endgültige Versorgung möglich ist

Auch für temporäre konfektionierte Kunststoffkronen im Frontzahnbereich