Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position

GOZ 216

Einlagefüllung, zweiflächig


Einlagefüllung, zweiflächig

Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 2160

Einlagefüllung zweiflächig


Einlagefüllung, zweiflächig

Kommentar zur neuen GOZ-Position 2160
GOZ 2160 Einlagefüllung zweiflächig
Punktzahl: 1356

Einlagefüllung, zweiflächig

Abrechenbar

Je Einlagefüllung, zweiflächig

-

Für Kunststoffeinlagefüllungen

-

Für Keramikeinlagefüllungen

-

Für Goldgusseinlagefüllungen

-

Einlagefüllungen nach CAD/CAM

Nicht abrechenbar

Für Füllungen in Adhäsivtechnik

Für Füllungen in Mehrschichttechnik

Neben GOZ-Nrn. 2180 bis 2195 (Vorbereiten eines zerstörten Zahnes)

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 0030 (Heil- und Kostenplan)

GOZ-Nr. 0050 (Abdruck oder Teilabdruck eines Kiefers)

GOZ-Nr. 0060 (Abdrucknahme beider Kiefer)

GOZ-Nr. 0065 (Optisch elektronische Abformung)

GOZ-Nr. 0070 (Vitalitätsprüfung)

GOZ-Nr. 0080 (Oberflächenanästhesie)

GOZ-Nr. 0090 (Infiltrationsanästhesie)

GOZ-Nr. 0100 (Leitungsanästhesie)

GOZ-Nr. 1020 (Lokale Fluoridierung)

GOZ-Nr. 2010 (Behandlung überempfindlicher Zahnflächen)

GOZ-Nr. 2020 (Temporärer Verschluss)

GOZ-Nr. 2030 (Besondere Maßnahmen beim Füllen)

GOZ-Nr. 2040 (Anlegen von Spanngummi)

GOZ-Nrn. 2050 ff. (Restaurationen)

GOZ-Nr. 2197 (Adhäsive Befestigung)

GOZ-Nr. 2260 (Provisorium ohne Abformung)

GOZ-Nr. 2270 (Provisorium mit Abformung)

GOZ-Nr. 2330 (Indirekte Überkappung)

GOZ-Nr. 2340 (Direkte Überkappung)

GOZ-Nr. 3070 (Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe)

GOZ-Nr. 4020 (Lokalbehandlung von Mundschleimhauterkrankungen)

GOZ-Nr. 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)

GOZ-Nr. 4050/4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge)

GOZ-Nr. 5170 (Abformung des Kiefers mit individuellem Löffel)

GOZ-Nr. 8000 (Klinische Funktionsanalyse)

GOZ-Nr. 8010 (Registrieren)

GOZ-Nr. 8020 (Arbiträre Scharnierachsenbestimmung)

GOZ-Nr. 8030 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung)

GOZ-Nr. 8035 (Kinematische Scharnierachsenbestimmung, elektronisch)

GOZ-Nr. 8060 (Registrieren von Unterkieferbewegungen)

GOZ-Nr. 8065 (Registrieren von Unterkieferbewegungen, elektronisch)

GOZ-Nr. 8080 (Diagnostische Maßnahmen)

GOZ-Nr. 8090 (Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen)

GOZ-Nr. 8100 (Systematische subtraktive Maßnahmen)

Zzgl. Materialkosten

Material-/Laborkosten für die Herstellung des Provisoriums und für die endgültige Einlagefüllung gem. § 9 GOZ

Hinweis

Folgende Leistungen sind ggf. eingeschlossen:

Präparieren des Zahnes

Relationsbestimmung

Abformungen

Einproben

provisorisches Eingliedern

festes Einfügen der Einlagefüllung

Nachkontrolle und Korrekturen

Die Berechnung von Aufbaufüllungen nach Nrn. 2180 bis 2195 GOZ neben Einlagefüllungen ist nicht möglich.

Die Versorgung von Kavitätenunterschnitten bei Inlays ist nach Aussage der BZÄK Bestandteil der Kavitätenpräparation der Einlagefüllung.

Vor der Präparation für eine Einlagefüllung (Inlay) ist allerdings häufig der vorherige Aufbau des Zahnes erforderlich. Es handelt sich dabei um selbstständige, abgeschlossene Leistungen, die in der sehr detaillierten Abrechnungsbestimmung für Einlagefüllungen nicht enthalten sind. Konventionelle und dentinadhäsive Aufbaufüllungen werden als Füllungen berechnet, wenn der Leistungsinhalt der Nrn. 2050/2060 ff. GOZ erfüllt ist.

Der Einsatz eines Kariesdetektors kann zusätzlich analog nach § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden.