Alte GOZ 1988
Alte GOZ-Position

GOZ 007

Vitalitätsprüfung eines oder mehrerer Zähne


Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest

Neue GOZ 2012
Neue GOZ-Position

GOZ 0070

Vitalitätsprüfung


Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest, je Sitzung

Kommentar zur neuen GOZ-Position 0070
GOZ 0070 Vitalitätsprüfung
Punktzahl: 50

Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest, je Sitzung

Abrechenbar

Für elektrischen Pulpentest

Für Kältetest (z. B. Kältespray, CO2-Schnee, Chloräthyl)

Für Wärmetest (z. B. Hydrokolloid, Guttapercha, Polierwärme)

Einmal je Sitzung, unabhängig von der Anzahl der getesteten Zähne

Nicht abrechenbar

Mehrmals je Sitzung

Ggf. zusätzlich abrechenbar

GOZ-Nr. 0010 (Eingehende Untersuchung)

GOÄ-Nrn. 1 ff. (Beratungen)

GOÄ-Nrn. 5000 ff. (Röntgen) Diagnostische und therapeutische Maßnahmen

Diagnostische und therapeutische Maßnahmen

Hinweis

Je nach Anzahl der geprüften Zähne und/oder Vergleichstestung muss die Honoraranpassung durch Erhöhung des Faktors erfolgen.

Auch bei mehreren Vergleichstests, Anwendung verschiedener Testmethoden und/oder zeitlich/örtlich getrennter Vitalitätsprüfung ist die Leistung je Sitzung nur einmal berechenbar. Der erhöhte Aufwand ist nur durch Gestaltung des Steigerungsfaktors abbildbar.

Begründung des BMG:

„Ausgehend von in der Anwendungspraxis strittigen Einzelfällen stellt die vorgenommene Ergänzung klar, dass die Leistung nach der Nummer 0070 in einer Sitzung nur einmal berechnungsfähig ist.“

Im weiteren Behandlungsverlauf kann die Leistung in Folgesitzungen natürlich erneut abgerechnet werden.